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Unser Thema:

E-Dienstwagen

Bestandsschutz für E-Dienstwagen sicherstellen

Die geplante Einführung eines Sachbezugs für Elektro-Dienstfahrzeuge ab 2027 sorgt bei vielen österreichischen Unternehmen für große Verunsicherung. In den vergangenen Jahren haben tausende Betriebe – vom Ein-Personen-Unternehmen bis zum Mittelstand – auf Basis der geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen in Elektromobilität investiert und ihre Fuhrparks auf emissionsfreie Fahrzeuge umgestellt.

Besonders kritisch sieht der SWV Österreich, dass bislang keine ausreichenden Zusagen für einen Bestandsschutz bereits angeschaffter oder bestellter Fahrzeuge vorliegen. Viele Unternehmen sind durch langfristige Leasingverträge gebunden und haben zusätzlich in Ladeinfrastruktur investiert.

„Wer auf Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen investiert hat, muss sich auf diese Rahmenbedingungen verlassen können. Ein nachträglicher Eingriff wäre ein schwerer Vertrauensbruch gegenüber den Betrieben und ihren Beschäftigten“, betont Bernd Hinteregger, Präsident des SWV Österreich.

Der SWV Österreich fordert daher einen uneingeschränkten Bestandsschutz für alle Elektro-Dienstfahrzeuge, die bis Ende 2026 zugelassen oder verbindlich bestellt wurden. Gleichzeitig müsse auch bei künftigen Regelungen ein deutlicher steuerlicher Vorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor erhalten bleiben, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität nicht zu gefährden.

„Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Wer Investitionen in die ökologische Transformation tätigt, darf nicht Jahre später mit zusätzlichen Belastungen konfrontiert werden. Nur mit verlässlichen Rahmenbedingungen können wir Klimaschutz, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit erfolgreich miteinander verbinden“, so Hinteregger.

Der SWV Österreich spricht sich daher für eine langfristige Mobilitätsstrategie aus, die Unternehmen mindestens fünf Jahre steuerliche Planungssicherheit garantiert.