Erklärung zur Barrierefreiheit
Der SWV Österreich ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://swv.komplizinnen.dev.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites / mobilen Anwendungen sind mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Folgende Inhalte stehen in Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
- PDF-Dokumente: Ein Teil der auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente entspricht derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit. Insbesondere können Einschränkungen bei der Strukturierung, der Lesereihenfolge, der Verwendung von Alternativtexten oder der Nutzbarkeit mit assistiven Technologien bestehen. Neue PDF-Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt, bestehende Dokumente werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen schrittweise überarbeitet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. Juli 2026 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 2. Juli 2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Mängel in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit dieser Website festgestellt werden oder Informationen zu ausgenommenen Inhalten benötigt werden, kann Kontakt aufgenommen werden:
Der SWV Österreich ist bemüht, das Anliegen innerhalb von 4 Wochen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) gewendet werden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträger:innen Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.