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Unser Thema:

Krankheit

Einfachere Unterstützung bei Krankheit

Der SWV Österreich fordert eine Vereinfachung der Unterstützungsleistung für Selbstständige im Krankheitsfall. Derzeit erhalten Unternehmer:innen mit weniger als 25 Mitarbeiter:innen diese Leistung erst ab dem 43. Tag eines Krankenstands, wobei zahlreiche Fristen und Meldepflichten einzuhalten sind.

Die bestehenden Regelungen bedeuten für erkrankte Selbstständige einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Verspätete Meldungen oder versäumte Fristen können zu Leistungskürzungen oder einem späteren Leistungsbeginn führen. Der SWV Österreich spricht sich daher für eine deutliche Entlastung und eine Angleichung an die Regelungen für Arbeitnehmer:innen aus.

„Wer krank ist, sollte sich auf die Genesung konzentrieren können und nicht auf komplizierte Meldepflichten. Selbstständige tragen ohnehin ein hohes wirtschaftliches Risiko. Gerade in schwierigen Zeiten brauchen sie Unterstützung statt zusätzlicher Bürokratie“, betont SWV-Österreich-Präsident Bernd Hinteregger.

Der SWV Österreich fordert daher eine vereinfachte Meldung der Arbeitsunfähigkeit und einen unbürokratischen Zugang zur Unterstützungsleistung. Das wäre insbesondere für Ein-Personen-Unternehmen und kleine Betriebe ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness und sozialer Sicherheit.