Sozialversicherung

Soziale Absicherung nach Gewerbeende
Der SWV Österreich fordert eine stärkere soziale Absicherung für Unternehmer nach Beendigung ihres Gewerbes – insbesondere im Fall einer Insolvenz.
Die steigende Zahl an Unternehmensinsolvenzen zeigt, wie groß der Druck auf viele Betriebe ist. Besonders EPU sowie kleine und mittlere Unternehmen kämpfen mit hohen Kosten, Teuerung und wirtschaftlicher Unsicherheit. Wenn ein Betrieb aufgegeben werden muss, stehen für viele Selbstständige nicht nur die wirtschaftliche Existenz, sondern oft auch die eigene Gesundheit und soziale Absicherung auf dem Spiel.
Derzeit endet die Pflichtversicherung grundsätzlich mit dem Ende jenes Monats, in dem das Gewerbe zurückgelegt oder ruhend gestellt wird. Der SWV Österreich fordert daher eine Erweiterung der Nachversicherung im GSVG. Künftig sollen alle GSVG-Versicherten nach Ende der Pflichtversicherung noch 13 Wochen krankenversichert bleiben und Anspruch auf medizinische Behandlung sowie chirurgische und konservierende Zahnbehandlung haben.
„Selbstständige dürfen nach einer Insolvenz oder der Zurücklegung ihres Gewerbes nicht von einem Tag auf den anderen ohne ausreichenden Schutz dastehen“, betont SWV-Österreich-Präsident Bernd Hinteregger. „Wer unternehmerisches Risiko trägt, braucht auch in Krisensituationen soziale Sicherheit.“